Immobilienmakler – Ausbildung und Qualität

Die Ausbildung und die Qualität der vielfältigen Leistungen der Makler sind unbestritten, Moral, Ethik und Image dürfen aber nicht auf der Strecke bleiben.
Man beobachtet seit längerem dass Immobilienmakler immer öfters versuchen, mit verlockenden Inseraten, in denen „Höchstpreise“ beworben werden, Verkaufswillige zu bewegen einen Alleinvermittlungsauftrag zu bekommen bzw. zu erteilen.

Utopisch überhöhte Kaufpreise, die nicht erreicht werden können, ohne dass auf die Individualität, Ausstattung, Lage oder Marktüberlegungen eingegangen wird, sind unseriös und lt. § 3 Maklergesetz außerdem eine Rechtsverletzung. Er verweist dabei auf die zweite Zielgruppe, die oft übersehen wird: die Käufer.

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