Das Wohnrecht

Das Wohnrecht ist eine beschränkte persönliche Dienstbarkeit mit dem Recht, ein Gebäude oder einen Teil eines Gebäudes unter Ausschluss des Eigentümers als Wohnung zu benutzen. Ein solches Wohnrecht kann entweder auf bestimmte Zeit oder auf Lebenszeit des Begünstigten bestellt werden. Bei Einfamilienwohnhäusern ist in der Regel ein fiktiver Mietertrag zu ermitteln und dieser zu kapitalisieren.

Dabei muss eine etwas höhere Miete angesetzt werden, da das Wohnrecht dem Berechtigten selbst einen noch höheren Schutz bietet als das Mietrechtsgesetz.
Zu berücksichtigen ist auch, ob vom Wohnberechtigten die Betriebskosten (Versicherung, Grundbesitzabgaben, Reinigung, Rauchfangkehrer etc.) getragen werden. Andernfalls sind diese Kosten – da sie eine zusätzliche Belastung des Eigentümers darstellen – zu den fiktiven Hauptmietzinsen hinzuzurechnen.

Je nachdem, ob eine Zeitrente oder lebenslange Rente vorliegt, erfolgt eine Kapitalisierung dieses fiktiven Mietzinses als Zeitrente bzw. als lebenslange Rente. Bei lebenslangen Renten ist von der ferneren Lebenserwartung des Berechtigten gemäß der jeweils aktuellen österreichischen Sterbetafel auszugehen.

Dieser kapitalisierte Betrag ist vom errechneten Sachwert in Abzug zu bringen. Allenfalls ist  insbesonders bei Ein- und Zweifamilienwohnhäusern ein weiterer Abschlag für das Wohnrecht vorzunehmen, da, überhaupt wenn keine Eigentümerwohnung zur Verfügung steht, die Veräußerbarkeit äußerst stark eingeschränkt ist.

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