Der Energieausweis

Ein Energieausweis ist ein Dokument, das Informationen darüber gibt, wie energieeffizient ein Gebäude ist. Der Ausweis gibt Auskunft darüber, wie viel Energie ein Gebäude verbraucht, wie hoch die Energiekosten sind und welche Maßnahmen zur Verbesserung der Energieeffizienz ergriffen werden können. In vielen Ländern ist ein Energieausweis bei Verkauf oder Vermietung von Immobilien gesetzlich vorgeschrieben. Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den bedarfsorientierten und den verbrauchsorientierten Energieausweis. Der bedarfsorientierte Energieausweis beruht auf einer Berechnung des Energiebedarfs des Gebäudes, während der verbrauchsorientierte Energieausweis auf dem tatsächlichen Energieverbrauch der letzten drei Jahre basiert.

Die Pflicht trifft den Verkäufer bzw. den Vermieter oder Verpächter. Die Informationspflicht über den energietechnischen Zustand des Gebäudes gilt grundsätzlich bereits in Immobilieninseraten. Die Ausweisvorlage bzw. die unterlassene Vorlage oder Aushändigung eines Energieausweises hat gewährleistungs- und schadenersatzrechtliche Folgen. Bei Verstoß gegen die Pflichten gibt es außerdem Verwaltungsstrafbestimmungen.

Zur Ausstellung eines Energieausweises berechtigt sind:

Gewerbetreibende in folgenden Sparten

  • Baumeisterinnen/Baumeister
  • Elektrotechnik
  • Gas- und Sanitärtechnik
  • Heizungstechnik
  • Kälte- und Klimatechnik
  • Lüftungstechnik
  • Zimmermeisterin/Zimmermeister
  • Ingenieurbüros für:
    • Bauphysik
    • Elektrotechnik
    • Gebäudetechnik (Installation, Heizungs- und Klimatechnik)
    • Innenarchitektur
    • Maschinenbau
    • Technische Physik
    • Umwelttechnik
    • Verfahrenstechnik
    • Rauchfangkehrerin/Rauchfangkehrer (nur für bestehende Wohngebäude, nicht befugt bei Neubauten und baubewilligungspflichtigen Änderungen von Bauwerken)
    • Hafnerin/Hafner (nur befugt bei Ein- und Zweifamilienhäusern)

Ziviltechniker

  • Architektin/Architekt
  • Zivilingenieurin/Zivilingenieur und Ingenieurkonsulentin/Ingenieurkonsulent für:
    • Bauingenieurwesen
    • Wirtschaftsingenieurwesen – Bauwesen
    • Technische Physik
    • Verfahrenstechnik
    • Maschinenbau
    • Gebäudetechnik

Nähere Informationen zu den Bauvorschriften in den Bundesländern befinden sich im Kapitel „Baurecht und Bauordnungen“ ebenfalls auf oesterreich.gv.at.

 

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