Die KIM-Verordnung (Kreditinformations- und Marktverordnung) in Österreich wird am 01.06. 2025 aufgehoben. Diese Regelung hatte das Ziel, Verbraucherschutz und Transparenz im Kreditvergabeprozess zu erhöhen. Das führte jedoch auch zu einer Erschwernis bei der Immobilienfinanzierung für viele potenzielle Käufer.
Begründet wird dies damit, dass aktuell kein Systemrisiko mit schwerwiegenden negativen Auswirkungen auf die Finanzmarktstabilität aus Wohnimmobilienfinanzierung mehr bestehe. Durch die KIM-V hätten sich nachhaltige Kreditvergabestandards etabliert. In der Folge habe sich der Anteil der ausgefallenen Wohnimmobilienkredite günstig entwickelt.
Mit dem Wegfall der KIM-Verordnung wird erwartet, dass die Immobilienfinanzierung wieder einfacher und zugänglicher wird. Kreditinstitute könnten flexibler auf die individuellen Bedürfnisse von Immobilienkäufern eingehen und die Vergabepraktiken anpassen. Dies könnte dazu beitragen, den Zugang zu Finanzierungen zu erleichtern, insbesondere für Erstkäufer oder diejenigen mit weniger traditionellen Einkommensmodellen.
Ökonomen und Marktexperten sehen in dieser Entwicklung die Möglichkeit, den Immobilienmarkt in Österreich zu beleben und eine breitere Käuferschicht zu erreichen. Gleichzeitig bleibt es wichtig, dass die Kreditgeber verantwortungsbewusst handeln und die finanzielle Tragfähigkeit von Kreditnehmern weiterhin sorgfältig prüfen, um Überverschuldung zu vermeiden. Die KIM-Verordnung in Österreich wird am 01.06.2025 aufgehoben
Insgesamt könnte die Streichung der KIM-Verordnung zu einem dynamischeren Immobilienmarkt in Österreich führen und positive Impulse für die Bau- und Wohnwirtschaft setzen.
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