Einheitswert/ Finanzamt

Der Einheitswert ist der steuerliche Wert des land- und forstwirtschaftlichen sowie des sonstigen Grundvermögens und der zum Betriebsvermögen gehörigen Grundstücke (Betriebsgrundstücke). Er wird als einheitliche Besteuerungsgrundlage vor allem für die Grundsteuer (→ USP) herangezogen. Auch die Grunderwerbsteuer (→ USP) wird in bestimmten Fällen vom Einheitswert des Grundstücks berechnet.

Ebenso dient der Einheitswert als Grundlage für weitere Abgaben und Beiträge (z.B. Ermittlung der sozialversicherungsrechtlichen Beitragsgrundlagen bei land- und forstwirtschaftlichen Betrieben). Der Einheitswert wird vom Finanzamt auf Antrag mit Bescheid festgestellt. Er liegt in der Regel wesentlich unter dem Verkehrswert.

Immobilien Newsletter:

Klicken Sie hier und bleiben Sie Topinformiert am Immobilienmarkt – Abonnieren Sie unseren kostenlosen Newsletter!