Bevor Sie ein Grundstück kaufen, müssen Sie sich noch mit der Verkäuferin oder dem Verkäufer über den tatsächlichen Preis einigen. Dann sollte ein verbindliches Kaufanbot gestellt werden. Ist man sich mit dem Angebotenem Preis einig, kann ein Kaufvertrag aufgesetzt werden. Dazu sollte man unbedingt einen Vertragsverfasser (Anwalt, Notar) beauftragen.
Im jeden Fall muss dieser von einem Notar beglaubigt werden. Bedenken Sie, dass das Grundstück nicht mit der Unterzeichnung des Kaufvertrags und der Zahlung in Ihr Eigentum übergeht. Dafür muss erst die Eintragung ins Grundbuch getätigt und Hypotheken oder Vorverkaufsrechte der bisherigen Besitzerin oder des Besitzers gelöscht werden.
Auch die Grunderwerbsteuer und der Grundbucheintrag muss noch bezahlt werden, bevor Sie das Grundstück Ihr Eigen nennen dürfen. Um Ihnen dieses Brimboriom zu erleichtern stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung und kümmern uns um die gesamte Abwicklung! –
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