Was ist das FAGG ?

Das „Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz“ (FAGG) ist ein österreichisches Gesetz, das seit 2014 gilt. Es regelt den Schutz von Konsument:innen bei sogenannten Fernabsatzgeschäften und Auswärtsgeschäften. Das bedeutet: Immer wenn ein Vertrag zwischen einem Unternehmer und einem Konsumenten außerhalb der Geschäftsräume des Unternehmers abgeschlossen wird – zum Beispiel online, telefonisch, per E-Mail oder an der Haustür – findet das FAGG Anwendung.

Wichtige Punkte zum FAGG:

  • Anwendungsbereich: Gilt für Verträge, die außerhalb von Geschäftsräumen oder über Fernkommunikationsmittel(wie Internet, Telefon, Brief) abgeschlossen werden.
  • Widerrufsrecht: Konsument:innen haben in der Regel ein 14-tägiges Rücktrittsrecht, ohne Angabe von Gründen.
  • Informationspflichten: Unternehmer müssen Konsument:innen umfassend über das Produkt, den Preis, dasRücktrittsrecht und weitere Details informieren.
  • Ausnahmen: Für bestimmte Verträge (z. B. maßgeschneiderte Waren, schnell verderbliche Produkte, dringendeReparaturen) gilt das FAGG nicht oder nur eingeschränkt.

Fazit: Das FAGG schützt Konsument:innen beim Online-Shopping und bei Verträgen, die außerhalb von Geschäftslokalen abgeschlossen werden, indem es klare Regeln und Rücktrittsrechte vorgibt.

Die wichtigsten Rechte der Konsumenten im Fern- und Auswärtsgeschäfte-Gesetz (FAGG) sind:

1. Rücktrittsrecht (Widerrufsrecht): Konsumenten haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen vom Vertrag zurückzutreten. Die Frist beginnt in der Regel mit dem Erhalt der Ware bzw. bei Dienstleistungen mit Vertragsabschluss.

2. Informationspflichten des Unternehmers: Unternehmer müssen Konsumenten vor Vertragsabschluss umfassend informieren, z. B. über:

  • die wesentlichen Eigenschaften der Ware oder Dienstleistung,
  • den Gesamtpreis,
  • die Lieferbedingungen,
  • das Bestehen und die Bedingungen des Rücktrittsrechts,
  • die Kontaktdaten des Unternehmers,
  • die Laufzeit des Vertrags (bei Abos).

3. Rückerstattung bei Rücktritt: Im Falle eines Rücktritts muss der Unternehmer alle erhaltenen Zahlungen, inklusive Lieferkosten (Standardversand), unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen zurückerstatten.

4. Rücksendung der Ware: Konsumenten müssen die Ware im Falle des Rücktritts ebenfalls binnen 14 Tagen zurücksenden. Die Kosten für die Rücksendung können dem Konsumenten auferlegt werden, wenn er darüber vorab informiert wurde.

5. Kein Wertersatz für bloße Prüfung: Konsumenten dürfen die Ware wie in einem Geschäft prüfen. Für eine Verschlechterung der Ware, die über diese Prüfung hinausgeht, kann Wertersatz verlangt werden.

6. Ausnahmen vom Rücktrittsrecht: Für bestimmte Produkte und Dienstleistungen (z. B. individuell angefertigte Waren, schnell verderbliche Produkte, versiegelte Hygieneartikel nach Öffnung) besteht kein Rücktrittsrecht.

Kurz zusammengefasst: Das FAGG gibt Konsumenten ein starkes Rücktrittsrecht bei Online- und Auswärtsgeschäften, verpflichtet Unternehmer zu umfassender Information und regelt die Rückabwicklung im Falle des Widerrufs.