Zweitwohnsitz in Österreich

In Österreich ist eine Zweitwohnsitzimmobilie eine Wohneinheit, die neben dem Hauptwohnsitz als zusätzlicher Wohnort genutzt wird. Zweitwohnsitz in Österreich kann ein Appartement, ein Haus oder eine andere Wohnform sein. Entweder zur privaten Nutzung für Urlaube und Freizeit oder als Investitionsobjekt für Vermietungszwecke zu erwerben.

Zweitwohnsitz in Österreich
Die Beliebtheit von Zweitwohnsitzimmobilien in Österreich hat mehrere Gründe:  unter anderem die schöne Landschaft, die vielfältige Kultur, die hohe Lebensqualität und die solide Entwicklung des Immobilienmarktes, was Österreich zu einem attraktiven Land für Immobilieninvestitionen macht. Beliebte Gebiete für Zweitwohnsitze umfassen touristische Regionen wie Tirol, Salzburg, die Steiermark, Kärnten sowie die umliegenden Bereiche von Seen wie dem Wörthersee oder dem Zeller See und die alpinen Skigebiete.

Allerdings sind beim Erwerb von Zweitwohnsitzimmobilien in Österreich spezielle Bestimmungen und Auflagen zu beachten:

Zweitwohnsitzgenehmigung: Nicht jede Immobilie darf als Zweitwohnsitz genutzt werden. Es muss eine entsprechende Genehmigung der Gemeinde oder des Landes vorliegen, die abhängig von lokalen Regelungen ist und manchmal nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt wird.

Touristische Widmung: Häufig sind Immobilien in touristisch genutzten Gebieten nur für eine touristische Nutzung (Fremdenverkehrswidmung) erlaubt, was bedeutet, dass sie für einen bestimmten Zeitraum im Jahr vermietet werden müssen.

Freizeitwohnsitz: Einige Immobilien dürfen offiziell nur als Freizeitwohnsitze genutzt werden. Also für Erholungszwecke an Wochenenden oder während des Urlaubs, nicht jedoch als ständiger Wohnsitz.

Kaufbeschränkungen für Nicht-EU-Bürger: Für Staatsangehörige von Ländern außerhalb der Europäischen Union können zusätzliche Beschränkungen beim Immobilienerwerb bestehen.

Steuern und Abgaben: Als Eigentümer einer Zweitwohnsitzimmobilie in Österreich fallen neben den einmaligen Kaufnebenkosten, wie Grunderwerbsteuer und Notariatskosten, auch laufende Abgaben wie Grundsteuer, Einkommensteuer bei Vermietung und eventuell die Umsatzsteuer an.

Meldepflicht: Besitzer eines Zweitwohnsitz in Österreich sind verpflichtet, diesen bei der zuständigen Behörde anzumelden und den Wohnsitz entsprechend zu deklarieren.

Beim Kauf einer Zweitwohnsitzimmobilie in Österreich ist es wichtig, sich umfassend über die rechtlichen Voraussetzungen zu informieren. Gegebenenfalls fachlichen Rat einzuholen, um sicherzustellen, dass alle Bestimmungen eingehalten werden. Eben darum spätere Überraschungen zu vermeiden. Spezialisierte Immobilienmakler und Rechtsanwälte können hierbei unterstützen.

Wir unterstützen Sie am Weg zu Ihrer Zweitwohnsitzimmobilie – Rufen sie an: +43 664/ 36 97 078


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